Zollvorschriften

Informationen zu zollrechtlichen Vorschriften, die bei der Einreise nach Deutschland zu beachten sind, finden Sie unter www.zoll-info.de

Flaggen vor dem Europa-Parlament in Straßburg

EU-Einfuhrverbot für Lebensmittel tierischer Herkunft

Reisenden ist es grundsätzlich verboten, Lebensmittel tierischer Herkunft in die EU einzuführen. Die Einfuhr von Geflügel und Geflügelprodukten in den EU-Raum ist bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Weitere Beschränkungen gibt es hinsichtlich der Einfuhr anderer Vögel, Federn und unbehandelter Jagdtrophäen. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen zur Einfuhr von Erzeugnissen tierischer Herkunft genau informieren. Hierzu können Sie sich u.a. an die örtlich zuständige Zolldienststelle oder die für Ihren Wohnsitz zuständige Veterinärbehörde wenden.

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