Eheschließung in Benin

Die Verlobten sollten sich rechtzeitig (ggf. vor Abreise aus Deutschland) mit dem örtlich zuständigen Standesamt in Benin in Verbindung setzen, um im einzelnen abzuklären, welche Dokumente zur Eheschließung erforderlich sind.

Erfahrungsgemäß müssen folgende Unterlagen beim beninischen Standesamt vorgelegt werden:

* gültiger Pass
* Geburtsurkunden beider Ehepartner
* Bescheinigung über den Personenstand (Ehefähigkeitszeugnis für den deutschen
   Partner, Certificat de Célibat für den beninischen Partner)

* evtl. Wohnsitznachweis
* evtl. beglaubigte französische Übersetzungen
* evtl. ein ärztliches Attest

Es gibt eine Aufgebotsfrist von 15 Tagen. Beide Ehegatten müssen persönlich anwesend sein. Ist einer der Ehepartner noch nicht volljährig, so ist die Einwilligung der Eltern erforderlich (entweder notariell beglaubigt oder gegenüber dem eheschließenden Standesbeamten erklärt).

Üblicherweise müssen bei der Trauung zwei volljährige Zeugen anwesend sein.

Sofern beide Ehepartner die französische Sprache beherrschen, wird kein Dolmetscher benötigt.

Für spätere Familienbucheinträge verlangen die deutschen Standesämter üblicherweise die Vorlage einer legalisierten Urkunde, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Die Botschaft nimmt generell keine Legalisationen von beninischen Personenstandsurkunden vor. Stattdessen kann auf Anfrage der deutschen Behörde eine Überprüfung der formalen Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit der beninischen Urkunden im Rahmen der Amtshilfe über die Botschaft durchgeführt werden (Dauer 3-5 Monate, Kostenrahmen 250-600 Euro).  Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Urkundsüberprüfungen

Im Rahmen der Antragsbearbeitung von Ehegattenzusammenführungen wird in der Regel ebenfalls die Überprüfung der Heiratsurkunde von den Ausländerbehörden verlangt. 

Stand Januar 2009

Haftungsausschluss

Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Hier finden Sie das Merkblatt zu Urkundsüberprüfungen als Download

Eheschließung in Benin