Überprüfung beninischer Personenstandsurkunden
Die Voraussetzungen für die Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Benin sind nicht gegeben.
Innerdeutsche Behörden, die eine beninische Personenstandsurkunde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens benötigen, haben die Möglichkeit, diese im Wege der Amtshilfe auf formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit überprüfen zu lassen.
Im Amtshilfeersuchen ist anzugeben, ob einer Überprüfung nur der formalen Echtheit oder der formalen und inhaltlichen Richtigkeit erforderlich ist.
Zur Bearbeitung eines Überprüfungsersuchens zur formalen Echtheit werden
1. das Original der zu überprüfenden Personenstandsurkunde
2. ein Amtshilfeersuchen
benötigt. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 12 Wochen. Die Kosten belaufen sich auf 150,- EUR (Cotonou) bis zu 500,- EUR (Norden Benins). Die genauen Kosten sind vor Beginn der Urkundsüberprüfung in der Botschaft zu erfragen und der genaue Betrag in bar (ggfs. durch eine beauftragte Person) bei der Botschaft einzuzahlen.
Zur Bearbeitung eines Überprüfungsersuchens zur formalen Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit werden:
1. ein Amtshilfeersuchen
2. das Original der zu prüfenden Urkunde
3. der ausgefüllte Fragebogen nebst den dort genannten Unterlagen
benötigt.
Der Fragebogen kann von der anfragenden deutschen Behörde direkt bei der Botschaft angefordert werden und darf nur in Gegenwart des zuständigen Sachbearbeiters/ Mitarbeiters der Behörde ausgefüllt werden.
Die Dauer der Überprüfung kann bis zu 16 Wochen betragen. Die Kosten belaufen sich auf 350,-EUR (Cotonou) bis zu 750,- EUR (Norden Benins). Die genauen Kosten sind je nach Ort vor Beginn der Urkundsüberprüfung in der Botschaft zu erfragen. Der entsprechende Betrag ist entweder in bar (ggfs. durch eine beauftragte Person) bei der Botschaft einzuzahlen oder in Form einer Kostenübernahmeerklärung der innerdeutschen Behörde nachzuweisen.
Die Botschaft macht darauf aufmerksam, dass erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen und nach Begleichung der voraussichtlichen Kosten mit der Überprüfung begonnen werden kann.
Nach Eingang des Überprüfungsergebnisses übermittelt die Botschaft dieses zusammen mit einer Stellungnahme direkt an die ersuchende deutsche Behörde.
Wegen des hohen Geschäftsanteils bittet die Botschaft von Sachstandsnachfragen abzusehen.
Hinweis: Den innerdeutschen Behörden steht zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die Botschaft der amtliche Kurierweg des Auswärtigen Amts offen. Privatpersonen steht der amtliche Kurierweg nicht zur Verfügung.
Stand: November 2009